
04.12.2021
Coronaschutzverordnung
Sehr geehrte Patientenbesitzer,
auch mit den neuen Coronaverordnungen besteht in unserer Praxis weiterhin die Maskenpflicht.
Diese Maßnahmen dienen der reinen Vorsorge, wenn wir gemeinsam auf uns achten, kommen wir gut durch diese Zeit.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Praxisteam